Wer übernimmt die Kosten für ein Pflegebett?

Wer übernimmt die Kosten für ein Pflegebett?

«Zahlt das die Krankenkasse?» ist die Frage, die am Anfang fast jeder Anschaffung steht. Die ehrliche Antwort: Es kommt darauf an – vor allem auf die Versicherungsdeckung und die persönliche Situation. Hier ein Überblick über die Schweizer Kostenträger.

Grundversicherung (OKP). Aus der obligatorischen Krankenpflegeversicherung wird ein Pflegebett in der Regel nicht vergütet. Der Grund: Das Pflegebett ist derzeit nicht auf der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) des Bundesamts für Gesundheit aufgeführt. Was nicht auf der MiGeL steht, darf die Grundversicherung nicht übernehmen.

Zusatzversicherung. Hier sieht es anders aus: Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an den Kosten für ein elektrisches Pflegebett – teilweise oder ganz –, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Das sind allerdings freiwillige Leistungen. Entscheidend ist deshalb, ob die jeweilige Zusatzversicherung Kosten für Pflegehilfsmittel oder explizit für Pflegebetten überhaupt vorsieht und ob die nötige Deckung besteht. Zudem unterscheiden sich die Modelle der Kostendeckung: Manche Versicherungen übernehmen die Miet- oder Kaufkosten eines Pflegebetts vollständig, andere einen vordefinierten Anteil. Da dies von Kasse zu Kasse verschieden ist, führt an einer individuellen Abklärung kein Weg vorbei.

Invalidenversicherung (IV). Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich die IV an einem Pflegebett zur privaten Nutzung beteiligen – allerdings nur beim Kauf, nicht bei der Miete. Voraussetzung ist auch hier eine ärztliche Verordnung; zudem gelten Einschränkungen, etwa hinsichtlich Alter und Art der Beeinträchtigung. Ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, muss im Einzelfall über die Einreichung einer Kostendeckungsanfrage bei der kantonalen IV-Stelle geklärt werden.

AHV und Ergänzungsleistungen (EL). Wer Anspruch auf Ergänzungsleistungen hat, kann sich die Miete eines elektrischen Pflegebetts unter Umständen als Krankheits- und Behinderungskosten vergüten lassen – vorausgesetzt, das Bett ist ärztlich als notwendig bescheinigt und die Kosten werden nicht bereits von der Krankenkasse oder der IV gedeckt. Die konkreten Regeln und Höchstbeträge legen die Kantone fest und unterscheiden sich entsprechend. Zu beachten: Über die EL wird in der Regel die Miete vergütet, nicht der Kaufpreis.

Nach einem Unfall ist nicht die Krankenkasse, sondern die zuständige Unfallversicherung Ansprechpartnerin – sie kann sich an Miete oder Kauf beteiligen.

Weitere Anlaufstellen. Müssen die Kosten selbst getragen werden und entstehen dadurch finanzielle Schwierigkeiten, lohnt sich die Anfrage bei Stellen wie Pro Infirmis, Pro Senectute, der Krebsliga oder dem Sozialamt. Eine Beteiligung ist möglich, jedoch nicht garantiert.

Und die Matratze? Hier ist Vorsicht geboten: Die Kosten für Matratzen – auch für Antidekubitus- oder Wechseldrucksysteme – werden von den Krankenkassen oft nicht übernommen. Das sollte man bei der Budgetplanung einrechnen.

 

So gehen Sie praktisch vor:

  1. Ärztliche Verordnung einholen – sie ist die Grundlage für nahezu jede Kostenbeteiligung.

  2. Bei der eigenen Versicherung bzw. der zuständigen Stelle abklären, ob und wie viel übernommen wird – idealerweise vor der Anschaffung.

  3. Antrag bzw. Verordnung einreichen und die Abrechnung klären (Direktverrechnung oder Rückerstattung).

Aus Datenschutzgründen müssen einzelne dieser Abklärungen grundsätzlich durch die versicherte Person selbst erfolgen. Eine Ausnahme: Als Vertragspartner der Helsana, Sanitas, Visana und KPT können wir die Versicherungsdeckung bei diesen Krankenkassen mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis gerne für Sie prüfen. Bei allen anderen Kassen unterstützen wir Sie beratend und vorbereitend: Wir erstellen Ihnen eine persönliche Offerte mit einer Übersicht aller einmaligen und wiederkehrenden Kosten und zeigen Ihnen, welche Unterlagen es zusätzlich braucht und wie Sie vorgehen – so können Sie die Deckungsanfrage rasch und unkompliziert selbst einreichen.

Unsicher, was in Ihrem Fall übernommen wird? Rufen Sie uns an, wir klären es mit Ihnen ab: 0800 58 58 58.